Der Gesetzgeber hat beschlossen, die Zuzahlungen zum 1. Januar 2004 zu erhöhen. Dadurch soll die Eigenverantwortung der Versicherten für ihre Gesundheit gestärkt und die gesetzliche Krankenversicherung finanziell entlastet werden.
Bisher richtete sich die Höhe Ihrer Zuzahlung nach der Packungsgröße.
Künftig ist der Arzneimittelpreis für die Höhe der Zuzahlungen entscheidend. Für Arzneimittel mit einem Preis bis zu 50 Euro beträgt Ihre Zuzahlung pauschal 5 Euro - höchstens jedoch den Arzneimittelpreis. Bei einem Arzneimittelpreis von 50 bis 100 Euro haben Sie eine Zuzahlung von 10 Prozent zu leisten, bei einem Arzneimittel mit einem Preis von 100 und mehr Euro fällt eine Pauschalzuzahlung in Höhe von 10 Euro an.
Ihre Apotheke ist durch die Beschlüsse des Deutschen Bundestages zur Gesundheitsreform gesetzlich verpflichtet, diese Zuzahlungen von ihren Kunden zu erheben. Diese Summe fließt in voller Höhe an die jeweilige gesetzliche Krankenkasse und verbleibt nicht in Ihrer Apotheke.