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Sozialhilfeempfänger & Zuzahlung

Nach den neuen gesetzlichen Bestimmungen wird die Krankenbehandlung für Sozialhilfeempfänger von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
Sozialhilfeempfänger müssen sich deshalb zum 1. Januar 2004 eine gesetzliche Krankenkasse auswählen. Sie sind dann den gesetzlich versicherten Patienten gleichgestellt und haben ebenfalls grundsätzlich Zuzahlungen zu Arzneimitteln, Verbandstoffen, Hilfsmitteln und Medizinprodukten zu leisten.


Auch für Sozialhilfeempfänger verlieren vor dem 1. Januar 2004 erteilte Zuzahlungsbefreiungen ihre Gültigkeit.




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