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Zuzahlung für Verbandstoffe, Hilfsmittel und Medizinprodukte

Die Regelungen der Zuzahlung für Arzneimittel gelten grundsätzlich auch für die Regelung der Zuzahlung für Verbandstoffe, Hilfsmittel und Medizinprodukte.

Für zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel gilt eine Zuzahlung von 10 Prozent des Preises, jedoch höchstens 10 Euro für den Monatsbedarf je Indikation (Hilfsmittelproduktgruppe).

Harn- und Blutteststreifen sind weiterhin zuzahlungsfrei.




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