Ab dem 1. Januar 2004 werden rezeptfreie Arzneimittel von den gesetzlichen Krankenkassen grundsätzlich nicht mehr erstattet.
Ausgenommen hiervon sind Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres und Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.
In begründbaren Ausnahmefällen können auch nichtverschreibungspflichtige Arzneimittel, die bei der Behandlung schwerwiegender Erkrankungen als Therapiestandard gelten, zur Anwendung bei diesen Erkrankungen verordnet werden.
Welche Arzneimittel davon betroffen sind, wird in einer noch zu erarbeitenden Richtlinie festgelegt. Bis dahin kann der Arzt unter den o.g. Voraussetzungen (begründbarer Ausnahmefall, schwerwiegende Erkrankung, Therapiestandard) über eine Verordnung entscheiden.