Die Preise für rezeptpflichtige Arzneimittel werden durch den Hersteller und durch gesetzlicher Vorschriften - also nicht von Ihrer Apotheke - bestimmt. Die Preise für rezeptpflichtige Arzneimittel sind im gesamten Bundesgebiet gleich.
Bisher stieg das Entgelt, das die Apotheken für ihre Leistungen erhalten haben, mit dem Arzneimittelpreis deutlich an. Im Gegensatz dazu führte bei den niedrigpreisigen Arzneimitteln diese Preisbildung dazu, daß den Apotheken ein Betrag erstattet wurde, der nicht kostendeckend war.
Ab dem 1. Januar 2004 hat der Gesetzgeber die Preisbildung neu geregelt: Jetzt erhält Ihre Apotheke für jedes abgegebene verschreibungspflichtige Arzneimittel einen Sockelbetrag sowie einen geringen preisabhängigen Zuschlag.
Dadurch werden bisher teure Arzneimittel deutlich billiger, im Ausgleich dazu aber die bisher niedrigpreisigen Arzneimittel teurer.
Diese - vom Gesetzgeber gewollte - Wirkung führt dazu, daß die Krankenkassen bei ihren Ausgaben für Arzneimittel finanziell deutlich entlastet werden.