Breite Rückendeckung für die Rx-Preisbindung aus der Politik
"Es ist zu bedauern, dass der Bayerische Apothekerverband mit seiner Klage nicht erfolgreich war. Aber: Die rechtliche Realität hat sich seitdem weiterentwickelt. Mit dem Inkrafttreten des Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetzes 2020 wurde die Preisbindung im Sozialgesetzbuch V eindeutig verankert – sie gilt weiterhin", stellte sie klar.
Für Patientinnen und Patienten bedeute dies, dass verschreibungspflichtige Arzneimittel in Deutschland auch künftig preisgebunden seien, unabhängig davon, ob sie in der Apotheke vor Ort oder im Versandhandel abgegeben werden. "Diese sozialrechtliche Regelung steht, und sie steht nicht zur Disposition." Gleichzeitig bleibe die wirtschaftliche Lage vieler Apotheken kritisch. Borchardt nannte Filialschließungen, Personalmangel und steigende Betriebskosten als mahnende Beispiele.
Borchardt: "Diese Preisbindung allein reicht nicht aus – jetzt ist die Politik gefordert, gleiche Rahmenbedingungen zwischen Vor-Ort-Apotheken und dem Versandhandel zu schaffen. Denn es steht außer Frage: Wir brauchen endlich eine umfassende Apothekenreform, die wirtschaftliche Stabilität, verlässliche Honorierung und spürbaren Bürokratieabbau gewährleistet." Die Apotheke bleibe ein Teil der Daseinsvorsorge. "Gesundheit ist keine Ware und Arzneimittel keine Schnäppchen", machte sie deutlich.
Auch der Sprecher für Public Health der Fraktion Die Linke im Bundestag, Ates Gürpinar, kommentierte das BGH-Urteil in einer Pressemitteilung (17. Juli 2025) ähnlich: "Arzneimittelversorgung darf nicht zur Rabattschlacht verkommen. Apotheken sollen die Menschen beraten und die Arzneimitteltherapie sicherer machen - das können Versandapotheken aber nicht leisten. Dafür braucht es die Apotheke vor Ort mit Notfallversorgung rund um die Uhr, Rezepturherstellung und modernen Konzepten - etwa für Menschen in Pflegeheimen". Man wolle das Versandverbot für verschreibungspflichtige Arzneimittel wieder auf die politische Tagesordnung setzen.
Auch das Bundesgesundheitsministerium hat inzwischen auf das Urteil reagiert. Der BGH habe Klarheit in einem Fall geschaffen, der sich auf eine alte Rechtslage beziehe, teilte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) der "Pharmazeutischen Zeitung" (17. Juli 2025) mit. Für eine abschließende Bewertung der Entscheidung warte das BMG die schriftliche Urteilsbegründung ab, so ein Sprecher. Er stellte gleichzeitig klar: "Nach aktueller Rechtslage gilt aber die Arzneimittelpreisbindung und das Boni- und Rabattverbot bei der Abgabe von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln zu Lasten der GKV für alle Anbieter (§ 129 Absatz 3 Satz 3 SGB V)."
Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte gestern entschieden, dass die frühere Regelung zur Arzneimittelpreisbindung im Arzneimittelgesetz (AMG) nicht auf Versandhändler anwendbar ist, die in einem anderen EU-Mitgliedstaat ansässig sind. Klar ist aber: Diese AMG-Regelung wurde aufgelöst und durch eine neue Regelung zur Rx-Preisbindung im Sozialgesetzbuch V ersetzt. ABDA-Präsident Thomas Preis hatte direkt nach dem Urteil in einer ABDA-Pressemitteilung klargestellt, dass er davon ausgehe, dass diese durch das Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz eingeführte sozialrechtliche Preisbindung bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln weiter gilt.